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   BayObLG, 23.02.2001 - 4Z SchH 1/01   

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BayObLG, 23.02.2001 - 4Z SchH 1/01 (https://dejure.org/2001,9910)
BayObLG, Entscheidung vom 23.02.2001 - 4Z SchH 1/01 (https://dejure.org/2001,9910)
BayObLG, Entscheidung vom 23. Februar 2001 - 4Z SchH 1/01 (https://dejure.org/2001,9910)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 780
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 04.06.1999 - 4Z SchH 1/99

    Gerichtliche Bestellung eines Schiedsrichters bei unwirksamem Schiedsvertrag

    Auszug aus BayObLG, 23.02.2001 - 4Z SchH 1/01
    a) Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BB 1999, 1785) ist der Antrag auf gerichtliche Bestellung eines Schiedsrichters gemäß § 1035 Abs. 3 ZPO jedenfalls dann abzulehnen, wenn nach dem Parteivortrag offensichtlich kein wirksamer Schiedsvertrag vorliegt.
  • BGH, 30.04.2009 - III ZB 5/09

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf

    Allein der Umstand, dass das Oberlandesgericht - in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung (vgl. nur Zöller/Geimer, ZPO, 27. Aufl., § 1035, Rn. 17; MünchKommZPO/Münch, 3. Aufl., § 1035, Rn. 48; Musielak/Voit, ZPO, 5. Aufl., § 1035 Rn. 11; Lachmann, Handbuch für die Schiedsgerichtspraxis, 3. Aufl., Rn. 892 ff, 897; siehe auch BayObLG BB 1999, 1785; MDR 2001, 780; anders etwa Bredow in: Festschrift für Peter Schlosser, S. 75, 80) - als Vorfrage geprüft hat, ob die zugrunde liegende Schiedsvereinbarung offensichtlich unwirksam ist, macht die Entscheidung über die Einsetzung des Schiedsgerichts nicht zu einer Entscheidung im Sinne des § 1062 Abs. 1 Nr. 2 ZPO.
  • OLG München, 01.12.2017 - 34 SchH 12/17

    Notwendiger Inhalt einer Schiedsklausel

    Bei der Schiedsrichterbestellung muss als Vorfrage lediglich geprüft werden, ob die zugrundeliegende Schiedsvereinbarung offensichtlich unwirksam ist oder offensichtlich den inmitten stehenden Streit nicht betrifft (vgl. BGH NJW-RR 2010, 425; BayObLG MDR 2001, 780).
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